

Kostenexplosion bei der Entsorgung
Kostenexplosion bei der Entsorgung von faserhaltigen Abfällen Seit Anfang des Jahres ist das Merkblatt aus dem SBB Forum I-2012 im Umlauf. Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg / Berlin mbH ist vereinfacht ausgedrückt für die Überwachung von gefährlichen Abfällen zuständig. Was hat sich geändert? Gefährliche Abfälle die krebserzeugende Fasern enthalten wie z.B. Asbest oder künstliche Mineralfasern dürfen in der Regel nicht mehr oberirdisch abgelagert werden. Betrifft das a