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Abwasserleitungen aus Asbestzement

Abwasserleitungen aus Asbestzement

Bis Anfang der 1990er Jahre wurden Abwasserleitungen aus Asbestzement verbaut. Mittlerweile sind diese Rohre zum Teil über 50 Jahre alt. Risse und Undichtigkeiten sind an der Tagesordnung. Wasserschäden sind Folge. Es muss gehandelt werden.

Was ist erlaubt, was nicht?

Gesetzliche Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung. Darauf basierend wurden von den Berufsgenossenschaften die technischen Regeln für Gefahrstoffe erstellt. Bedeutsam für den Umgang mit Asbest ist hier die TRGS 519. Vereinfacht ausgedrückt ist jeglicher Umgang mit Asbest verboten. Erlaubt bei festgebundenen Asbestprodukten ist nur der Abbruch.

Woran erkennt man das es sich um Asbestzementrohre handelt?

Der Fachmann kennt das Produkt. Organoleptische Untersuchung mit den Sinnesorganen. Aussehen, Farbe, Oberfläche, Verwendung, Klang. Alle Indizien zusammen mit der Kenntnis des Einbaudatums lassen in der Regel den Schluss zu das es sich um ein Asbestprodukt handelt. Im Zweifel hilft nur die Labortechnische Untersuchung weiter. Schwierig wird es, wenn asbesthaltige und asbestfreie Materialien im Mix angetroffen werden.

Was kann beim Ausbau schief gehen?

Diejenigen welche einmal beim unsachgemäßen Umgang mit Asbest „erwischt“ worden sind zählen zu unseren besten Kunden. Unsachgemäßer Umgang mit Asbest wird als Straftat verfolgt. Beim Abbruch der Rohrleitungen werden asbesthaltige Fasern freigesetzt. Wurde hier auf Abschottungen verzichtet kann dies zur Folge haben das eine ganze Wohnung feingereinigt werden muss. Die Kosten incl. Strafe erreichen schnell fünfstellige Bereiche.

Ablauf einer fachgerechten Sanierung, zuerst die Theorie

Jeder Umgang mit Asbest ist Meldepflichtig. Die Menge spielt keine Rolle. Am Schreibtisch geht es los: Erstellen von Betriebsanweisung, Arbeitsplan und Gefährdungsbeurteilung. Anzeige der beabsichtigten Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt (in Berlin LAGetSi) und Bau BG. Benennen des Aufsichtführenden. Einweisung und Unterweisung. Baufreiheit klären. Betroffene Mieter oder Nutzer informieren.

Dann die Praxis

Abschottungen herstellen, Staubschutzwände erstellen. Zugang über 1-Kammer-Schleuse. Herstellung einer gerichteten Luftführung mittels H-Sauger oder Unterdruckhaltegerät. Ausführung der Arbeiten mit PSA (Einmalanzug und Maske). Ausbau der Rohrleitungen und verpacken in PE-Folie. Feinreinigung des Sanierungsbereiches mit H-Sauger. Sichtabnahme durch den Aufsichtsführenden. Gefährliche Abfälle gegen Übernahmeschein entsorgen.

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