Entsorgung von Styropor
Entsorgung von Styropor
Dämmstoffen aus Polystyrol, besser bekannt als Baustyropor bzw. Styrodur wird der Stoff HBCD (Hexabromcyclododecan) als Flammhemmendes Mittel zugesetzt. Dieses Flammschutzmittel ist mittlerweile weltweit verboten.
Was ist daran neu?
Ab dem 01.10.2016 ist eine Änderung in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Kraft getreten. Ab diesem Datum muss Styropor mit einem HBCD-Gehalt von mehr als 1000 mg/kg OS als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Die korrekte Bezeichnung lautet: 17 06 03* (anderes Dämmanterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht, oder solche enthält)
Styropor = Gefährlicher Abfall, Arbeits- und Umgebungsschutz?
Auf Nachfrage bei der Bau Berufsgenossenschaft wurde uns mitgeteilt das sich am Umgang mit Dämmstoffen aus Polystyrol nichts geändert hat. Besondere Schutzmaßnahmen in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung oder zum Schutz der Umgebung bei der Demontage sind nicht erforderlich.
Kostenexplosion bei der Entsorgung beachten
Bis vor kurzen hat man in Berlin für Abtransport und Entsorgung eines 10 cbm Containers voll Styropor rund 360 Euro netto bezahlt. Heute sind dafür rund 2500 Euro netto fällig. Völlig sauberes Styropor ohne jegliche Anhaftungen liegt bei etwa 2000 Euro
Möglichkeiten zur Kosteneinsparung
Man kann Styropor und Styrodur im Vorfeld der Maßnahme auf HBCD und FCKW labortechnisch untersuchen lassen. Anfragen bei einigen Laboren ergaben das eine etwa 30%ige Chance besteht auf unbelastetes Material zu treffen. Die Kosten für eine Untersuchung betragen ca. 150 Euro. Nach etwa einer Woche liegt das Ergebnis vor. Unbelastetes Material wird man zu den alt bekannten Preisen los.
Planung von Baumaßnahmen
Bei Abfallmengen > 20 t ist ein Einzelentsorgungsnachweis notwendig. Einige Bauherren wünschen auch bei kleineren Mengen die Entsorgung über einen Einzelentsorgungsnachweis. Die bekannten Laufzeiten von der Beantragung bis zum Zuweisungsbescheid von einer bis zu mehreren Wochen sollten eingeplant werden.
Transparenz bei Ausschreibungen
Abbruch, Abtransport und Entsorgung sind drei verschiedene Leistungen die nicht in einer Position vereint sein dürfen. Nur so behält man die notwendige Transparenz bei „plötzlichen“ Kostenänderungen.