Asbest nicht erkannt, was nun?
Asbest nicht erkannt, was nun?
Bis Anfang der 1990er Jahre waren Produkte die Asbest beinhalten keine Seltenheit. Asbest hat hervorragende Eigenschaften. Es brennt nicht, verrottet nicht und sorgt für Stabilität in vielen Baustoffen. Asbest ein Naturprodukt. Beim unsachgemäßen Umgang mit Asbest können die dabei freigesetzten Fasern Krebs beim Menschen erzeugen.
Asbest in der eigenen Wohnung?
Falls die Wohnung nach 1990 neu errichtet worden ist, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Asbest vorhanden sein. Bei älteren Wohnungen kann eine Vielzahl von asbesthaltigen Baustoffen vorkommen. Alle hier aufzuzählen sprengt den Rahmen. Von daher geht es im folgenden Text nur um den Fußboden. Genauer um den Bodenbelag.
Floor-Flex-Platten
Dieser Bodenbelag wurde von den 1950er bis Ende der 1970er Jahre in den alten Bundesländern und West-Berlin millionenfach verlegt. Es handelt sich 25 x 25 cm große Fliesen in einer Stärke von 1,5 bis 2 mm. Die Oberfläche ist glatt, meist leicht glänzend und lässt sich gut wischen. Es gibt diesen asbesthaltigen Bodenbelag in vielen verschiedenen Farben. Sehr häufig wirkt die Oberfläche marmoriert. Der darunter befindliche schwarze Kleber ist in aller Regel auch asbesthaltig.
Erster Fall: Do it yourself
Eine junge Familie hat endlich ihr eigenes Haus für viel Geld erworben. Alles ist schon etwas in die Jahre gekommen. Die alten Fußbodenbeläge sind inzwischen hässlich. Alle, auch die Kinder, fassen mit an und reißen das Zeug raus. Die alten Platten landen in der Mülltonne. Ein Bekannter mit Sachverstand kommt vorbei und sieht das Unglück. Er bremst die fleißigen Leute mit Hinweis auf Asbest in den Platten hart aus.
Zweiter Fall: Handwerker wissen nicht was sie tun
Handwerker sollen ein Gebäude trocken legen. Im Keller sind Floor-Flex-Platten verlegt. Der Boden muss aufgestemmt werden. Unwissend dass es sich um Asbest handelt stemmen die beiden drauf los. Staubschutz? Der Mieter findet das gar nicht gut. Nach ein paar Telefonaten merkt der Mieter dass der Staub hier noch das kleinere Übel ist und stoppt die Arbeiter.
Die weiteren Folgen:
Bei den zuvor genannten Tätigkeiten wurden erhebliche Mengen an Asbestfasern freigesetzt. Die ausführenden Personen haben ohne jeglichen Schutz gearbeitet und sich damit selber geschadet. Eine Verschleppung von Fasern in benachbarte Bereiche hat stattgefunden. Abfälle wären beinahe illegal entsorgt worden. Wenn Handwerker unsachgemäßen Umgang mit Asbest haben interessiert sich die Gewerbeaufsicht und das Landeskriminalamt dafür. Am Ende müssen doch die Profis ran. Wichtig: Der schwarze asbesthaltige Kleber muss entfernt werden.