Giftige Holzschutzmittel im Dachgeschoss
Giftige Holzschutzmittel im Dachgeschoss. Was nun?
Werte gilt es zu schützen. Ein Dachstuhl soll möglichst lange halten. Damit Schädlinge und Pilze dem Holz nicht als Nahrung dienen wurde vorgebeugt. Vor allen in den 1970er und 80er Jahren wurde viel getan. Hylotox und Xylamon waren gern verwendete Mittel der damaligen Zeit.
Woran erkenne ich ob der Dachstuhl mit giftigen Holzschutzmitteln behandelt wurde?
Ergibt die Suche im Internet einen Zusammenhang mit PCP, DDT oder Lindan wird es ernst. Gar nicht so selten hängt ein Schild im Dachgeschoß. Hier steht geschrieben womit das Holz behandelt worden ist. Googelt man nach dem Produktnamen ist man schnell schlauer.
Nur kein Risiko eingehen
Letztendlich Klarheit bringt nur eine Untersuchung der Materialien durch einen Experten. Findet sich kein Schild im Dachgeschoß bedeutet das natürlich nicht automatisch, dass hier keine Behandlung stattgefunden hat. Wenn auf den Holzbalken kristalline Ausblühungen zu sehen sind, ist ebenfalls die Wahrscheinlichkeit einer Behandlung mit giftigen Holz-Schutzmitteln wahrscheinlich. Auch deutet ein stechender Geruch auf eine Behandlung hin.
Was ist zu tun?
Wenn fest steht, dass hier PCP, DDT und Lindan vorhanden ist, darf das Dachgeschoß ab sofort nicht mehr ohne Schutzkleidung und geeigneten Atemschutz betreten werden. Auf gar keinen Fall dürfen vorher noch Möbel oder andere Gegenstände herausgeschafft werden. Der Liegestaub ist hochgiftig. Eine Verschleppung dieser Stäube muss verhindert werden.
Diese Fragen müssen geklärt werden:
Was soll mit dem Dachraum passieren? Will man darin wohnen? Soll der Dachboden nur als Lager dienen? Braucht man den Dachboden überhaupt? Müssen hier Handwerker arbeiten?
Welche Möglichkeiten der Sanierung gibt es?
Es gibt keine Pflicht zur Sanierung, sofern sich niemand im Dachgeschoß aufhalten muss. Vor Beginn jeglicher Arbeiten im Dachgeschoß steht jedoch die Verpflichtung der Minimierung. Das heißt der hochgiftige Liegestaub muss entfernt werden. Weitere Schritte können sein: Der Abbruch des kompletten Dachtragwerkes oder auch nur die Beschichtung der Hölzer. Auch die Verkleidung der Konstruktion ist eine Möglichkeit. Fragen Sie uns.