Schwarzbereich aufgehoben?
November 2004
Ein öffentliches Gebäude im Berliner Norden. Das Dachgeschoß ist teilweise ausgebaut. Dem Bauherrn ist bekannt, dass eine Belastung mit DDT-haltigen Holzschutzmitteln vorhanden ist. Die Räume im Dachgeschoß sind nicht mehr zeitgemäß und werden nicht mehr benötigt. Alles kommt raus. Am Ende wird alles gemäß den Regeln feingereinigt. Die Abnahme der Leistung erfolgt gemäß der Handlungsanleitung visuell. Eine Nutzung ist nicht vorgesehen.
Mai 2009
Ein neuer Nutzer hat eine andere Verwendung für das Haus. Im Dachgeschoß muss dazu umfangreiche Klimatechnik installiert werden. Heizungsbauer, Lüftungsbauer, Elektriker nehmen die Arbeit auf. Bei einer Routine Kontrolle des LAGETSI werden erst einmal alle Handwerker nach Hause geschickt. Der Behörde ist bekannt das in dem Gebäude DDT-haltige Holzschutzmittel verwendet worden sind.
Baustopp, warum?
Die Wirkstoffe der in den 1980er Jahren verwendeten Holzschutzmittel haben eine Halbwertzeit von 50 Jahren. Bei der Sanierung vor fünf Jahren wurde aus Kostengründen auf eine Beschichtung des Dachtragwerks verzichtet. Das Dachgeschoß sollte ja auch nicht mehr genutzt werden. Die Mitarbeiter des LAGETSI konnten daher nicht ausschließen das eine erneute Belastung im Liegestaub vorhanden ist. Eine Gefährdung der Handwerker musste ausgeschlossen werden.
Wie geht es nun weiter?
Der Liegestaub muss untersucht werden. Die Vermutung hat sich bestätigt. Erneut ist der Liegestaub erheblich belastet. Arbeiten unter Weißbedingungen ist nicht möglich. Im Dachgeschoß lagern bereits erhebliche Mengen Material und Werkzeuge. Teile der neuen Lüftungstechnik sind schon eingebaut worden. Alles ist sehr staubig. Eine Unterscheidung zwischen "alten" oder "neuen" Staub ist nicht möglich.
Das weitere Vorgehen
Einrichtung Schwarzbereich mit Abschottungen und Schleusen. Erneutes Absaugen aller Oberflächen im Dachgeschoß. Sehr umfangreich ist das Reinigen der neuen Ausrüstungsgegenstände. Beschichtung aller Holzoberflächen mit Basko. Aufhebung Schwarzbereich.
Merke: Erst wenn die Hölzer beschichtet sind, darf der Schwarzbereich aufgehoben werden!