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Die Sorge mit der Entsorgung

Gefährliche Abfälle, was ist das?

Unter gefährlichen Bauabfällen hat man Bodenaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt sowie Baustellenabfälle zu verstehen, denen gefährliche Eigenschaften zugeschrieben werden. Diese sind gemäß der Europäischen Abfallverzeichnis Verordnung mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Sie unterliegen in ihrer Art, Menge und Beschaffenheit einer besonderen Behandlung. Es besteht eine Nachweispflicht.

Was ist das nun konkret?

Es gibt sehr viele verschiedene Abfälle die gefährlich sind. Alle hier aufzuzählen sprengt den Rahmen. Daher sind hier nur die im Hochbau häufig anzutreffenden aufgezählt. Beispielsweise: Asbest, Kohlenteer, Holz das gefährliche Stoffe enthält, Dämmungen, Gemische aus Beton, Ziegeln, Keramik die gefährliche Stoffe enthalten.

Gefährlich oder nicht, das ist hier die Frage...

Die Praxis: Ein Altbau in Berlin. Die Deckenschüttung im Dachgeschoß soll entfernt und entsorgt werden. Der Dachstuhl wurde in den 80er Jahren mit Holzschutzmitteln behandelt. Frage: Hat die Deckenschüttung davon etwas abbekommen? Man riecht nichts, man sieht nichts. Das ist doch sicherlich nicht gefährlich, oder?

Ein Verdacht reicht aus!

Im konkreten Fall sollten folgende Annahmen getroffen werden: 1. Bei der Ausbringung der Holzschutzmittel hat man nicht nur die Balken getroffen. 2. Holzschutzmittel belasteter Liegestaub hat sich im Laufe der Jahre auf der Schüttung abgelagert. Logischerweise muss in der Schüttung etwas giftiges sein. Einfach als Bauschutt abfahren geht sicher nicht.

Das weitere Vorgehen

Material Probe nehmen. Eine Deklarationsanalyse durch ein Labor erstellen lassen. Eine geeignete Verwertungsanlage suchen. Eine Annahmeerklärung der Verwertungsanlage beschaffen. Der Bauherr ist in der Regel Abfallerzeuger. Er braucht eine Abfallerzeugernummer. Diese muss er auch noch beantragen. Liegt das alles vor, dann kann erst der Einzelentsorgungsnachweis bei der SBB beantragt werden. Jetzt muss nur noch der Zuweisungsbescheid durch die SBB erteilt werden. Ganz einfach, oder?

Die Probleme

Von der Probe bis zum Zuweisungsbescheid vergehen oftmals vier Wochen.

Ohne Zuweisungsbescheid darf der Abfall die Baustelle nicht verlassen. Was kostet die Entsorgung?

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