top of page

Ein Grundstück mit Stall in Brandenburg

Die falsche Annahme

Ein Investor hatte ein Baugrundstück erworben. Hierauf befanden sich noch ein Wohnhaus, einige Schuppen und ein großer Stall. Alles sollte abgerissen werden. „Einfach schnell mit dem Radlader durchfahren, das Dach ist ja schon eingestürzt“ so die Meinung des Bauherrn.

Das Problem

Das Stalldach war mit Wellasbestplatten gedeckt. Irgendwann hat die Konstruktion nachgegeben. Das Dach lag zur Hälfte im Stall, die andere Hälfte hing noch auf der Außenwand. Der größte Teil der Platten war zerbrochen. Die Splitter lagen zwischen Stroh und Mist auf dem Boden. Dazwischen noch Reste der Unterdecke aus HWL-Platten. Ein Betreten des Daches war nicht mehr möglich.

Mal schnell mit dem Radlader durchfahren...

...geht nicht. Der Bauherr wurde auf die Gefahr im Umgang mit Asbest hingewiesen. Die Nachbarn waren auch schon ganz gespannt. Wir holten uns einen kompetenten Mitarbeiter vom Amt für Arbeitsschutz dazu. Gemeinsam wurde ein Lösungsweg aufgezeichnet.

Das Konzept mit dem notwendigen Augenmaß

Auf eine Einhausung durfte verzichtet werden. Die Reste des Dachs wurden ausgiebig eingenässt. Mittels Bagger wurden die Reste der Dachfläche nach unten gedrückt. Nachdem keine Einsturgefahr mehr bestanden hat konnten den Wellasbestplatten gelöst werden. Wegen der unzähligen Asbestsplitter mussten die Gitterbinder und die HWL-Platten von Hand getrennt werden. Das Stroh-Lehm-Mist-Asbest-Gemisch wurde in Big-Bags verladen und als asbesthaltiger Abfall entsorgt.

Die Kosten

Gegenüber der Methode „Abrissbirne“ sind durch das bereits eingestürzte Wellasbestdach ca. 50 % höhere Kosten entstanden.

Die Moral

Was einfach aussieht, kann sehr schwierig sein...

Aktuelle Einträge
Archiv
Kategorien
bottom of page