Ein öffentliches Gebäude soll komplett entkernt werdenBaujahr 1905, unzählige Male umgebaut. Der gewissenhafte Bauherr beauftragt ein zuverlässiges Planungsbüro mit der Erstellung einer Ausschreibung. Der Bauherr ist in der Pflicht ein Schadstoffkataster zu erstellenGemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber in der Pflicht eine Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Gemäß § 3 entspricht der Auftraggeber dem Arbeitgeber. Eine schriftliche Dokumentation ist anzufertigen und Gemäß § 19 der zuständigen Arbeitsschutzbehörde auf Verlangen vorzulegen. Weiterhin wird auch in der BGR 128 Abschnitt 8 dem Bauherrn diese Verpflichtung auferlegt. Wer sucht, der findetZwei Profis sind den ganzen Tag damit beschäftigt verdächtige Stoffe aufzuspüren. Die Zahl der verdächtigen Baustoffe ist hoch. Die Laborproben bestätigen größtenteils die Verdachtsmomente. Gewissenhaft werden alle Fundstellen dokumentiert und in die Vorhandenen Pläne eingetragen. Ein Schadstoff LV wird erstelltAlle gefundenen Schadstoffe werden ordentlich in einem LV aufgeführt und der korrekte Ausbau und deren Entsorgung beschrieben. Die Ausführung der Arbeiten wird durch sachkundige und erfahrene Planer überwacht. Die gefährlichen Stoffe sind ausgebaut und die "normale" Entkernung beginntHunderte von Holztüren werden ausgebaut und in Container verladen. Einige davon sind erbärmlich schwer. Einer allein schafft es nicht diese wegzutragen. Glücklicherweise bleiben die Türen stehen. Warum sind die Teile bloß so schwer? Ein Typenschild gibt Aufschluss darüberT90 - Promat - Baujahr 1977 alles klar. Es handelt sich um asbesthaltige Feuerschutztüren. Gerade noch einmal gutgegangen. Die Türen werden fachgerecht als Asbestabfall entsorgt. Eine Entsorgung in den Holzcontainer hätte schreckliche Folgen gehabt... Merke: Nicht alles was wie Holz aussieht ist auch aus Holz... oder auch Profis können einmal etwas übersehen! |
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Gerade noch einmal gut gegangen
Montag, den 01. Februar 2010 um 00:00 Uhr
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